In Deutschland hat sich die Lage rund um Cannabis verändert. Das Bundeskabinett hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Cannabis wird „bedingt legalisiert“. Das bedeutet, dass es erlaubt sein wird, eine gewisse Menge davon zu kaufen und zu besitzen. Diese Entscheidung hat jedoch Bedingungen und Regeln, die beachtet werden müssen. Hier sind die Details:
Das neue Konzept lautet CARe („Club Anbau & Regional-Modell“) und soll nun die Legalisierung von Cannabis in zwei Phasen teilen.
Die erste Säule: Besitz & Anbau von Cannabis legalisieren
Im ersten Schritt plant man die landesweite Zulassung des Anbaus von Cannabis in gemeinnützigen Vereinigungen sowie den privaten Eigenanbau. Das Ziel ist, weg von Verboten zu kommen und eine legale Versorgung mit Cannabis zu ermöglichen, wie von Lauterbach betont.
Besitz und Eigenanbau für den Eigenkonsum
Der Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit wird erlaubt. Gleichzeitig soll auch der private Eigenanbau legalisiert werden, wobei maximal drei Pflanzen erlaubt sind.
Samen und Stecklinge für Eigenanbau
Mitglieder dürfen nicht nur geerntetes Genusscannabis erhalten, sondern auch von der Vereinigung gezüchtete Samen und Stecklinge für den Eigenanbau. Hierbei sind pro Monat maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge erlaubt.
Vereine und Abgaberichtlinien
In diesen Vereinen oder Clubs dürfen geerntetes Cannabis ausschließlich an die Mitglieder abgegeben werden, die volljährig sein müssen. Pro Tag sind maximal 25 Gramm und pro Monat 50 Gramm Abgabe erlaubt. Für 18- bis 21-Jährige liegt die Obergrenze bei 30 Gramm pro Monat.
Die zweite Säule: Modellversuch der regionalen Abgabe von Cannabis
In einem zweiten Schritt wird in ausgewählten Regionen über fünf Jahre hinweg ein wissenschaftlich fundiertes Modellvorhaben umgesetzt. Innerhalb dieses Rahmens erhalten Unternehmen die Möglichkeit, unter lizenzierter und staatlicher Kontrolle Genusscannabis zu produzieren, zu vertreiben und abzugeben. Diese Abgabe erfolgt ausschließlich an erwachsene Konsumenten und ausschließlich in spezialisierten Fachgeschäften.
Alle Eckpunkte des zwei-Säulen-Legalisierungs- Konzepts im Überblick:
- Entkriminalisierung von Cannabis: Cannabis wird nicht mehr als verbotene Substanz gemäß dem Betäubungsmittelgesetz betrachtet.
- Straffreier Besitz und Konsum: Unter bestimmten Bedingungen werden der Besitz und Konsum von Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
- Mengenbegrenzungen für Erwachsene: Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat besitzen und konsumieren.
- Jugendliche Mengenbeschränkung: Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren dürfen höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat besitzen, wobei der Wirkstoffgehalt auf maximal 10 mg begrenzt ist.
- Regulierte Abgabe durch Cannabis-Clubs: Cannabis wird über spezielle Cannabis-Clubs verteilt, die jedoch keine Werbung machen dürfen.
- Finanzierung des Anbaus: Der Anbau von Cannabis in diesen Clubs wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Es findet kein kommerzieller Verkauf statt.
- Erlaubter Eigenanbau: Jede Person darf bis zu drei weibliche blühende Cannabispflanzen für den Eigenanbau besitzen, sofern diese vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt sind.
- Einschränkungen beim Konsum in der Öffentlichkeit: Der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen oder Kindertagesstätten ist verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.
- Löschung von Vorstrafen: Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Anbaus von bis zu 25 Gramm Cannabis oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister entfernt werden, wenn diese Handlungen nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind.
- Beendigung von Ermittlungs- und Strafverfahren: Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren, die keine Grundlage mehr im neuen Recht haben, beendet.
- Jugendaufklärung durch Regierungskampagne: Die Bundesregierung startet eine Kampagne, um auf die potenziellen Gefahren des Cannabiskonsums für junge Menschen aufmerksam zu machen.
Verschiedene Meinungen: Diese neue Regelung wird unterschiedlich aufgenommen. Einige begrüßen sie als einen Schritt in Richtung Entkriminalisierung, während andere Bedenken haben. Besonders die Sorge um einen möglichen Anstieg des Cannabiskonsums unter Jugendlichen und die gesundheitlichen Risiken stehen im Fokus.
Zeitpunkt und Perspektiven: Wann genau diese Regelung in Kraft tritt, hängt von weiteren politischen Entscheidungen ab. Gesundheitsminister Karl Lauterbach geht jedoch davon aus, dass sie bis Anfang 2024 in Wirkung tritt. Außerdem wird darüber nachgedacht, wie der Verkauf von Cannabis in Geschäften geregelt werden kann.
Diese Veränderungen im Umgang mit Cannabis sind von großer Bedeutung. Es ist wichtig, die Details zu verstehen und die möglichen Auswirkungen zu erkennen, da sie die Gesellschaft beeinflussen können. Wir bleiben für euch dran!